Allen gemein ist das hiermit gezeigt wird, dass die Nutzung ohne vorherige Genehmigung verboten ist. Ein fehlen dieser Kennzeichnung bedeutet aber nicht gleich, das eine Nutzung wie z. B. Speichern, Kopieren, Verändern, Vervielfältigen usw. erlaubt wäre.

®
Das R im Kreis Ist ursprünglich ein Begriff des anglo-amerikanischen Rechts und weist auf eine eingetragene und somit geschützte Marke hin. In Deutschland bedarf es solcher Kennzeichnung nicht. Jedoch ist diese Kennzeichnung für eine beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingetragene und somit geschützte Marke zulässig.

©
Das C im Kreis (copyright) kennzeichnet das Nutzungsrecht an dem Werk wird aber auch gern als Kennzeichnung für das Urheberrecht interpretiert. In Deutschland entstehen Urheberrechte allerdings schon durch die Erstellung eines Werks (z. B. Bild, Webseite, Programm, Datenbank), dies muss nicht extra durch ein © gekennzeichnet werden.


Registered trademark ist ursprünglich ein Begriff des anglo-amerikanischen Rechts und weist in USA auf eine beim USPTO eingetragene und somit geschützte Marke hin.