Allgemeine Geschäftsbedingungen der ANGARD®
§1 Allgemeines
Die Gesellschaft ANGARD® Wellnitz & Riemann GbR, im folgenden ANGARD® genannt, führt sämtliche Leistungen gegenüber Dritten ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus. Diese sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, Vertragsbestandteil aller Rechtsgeschäfte durch oder mit ANGARD®. Jegliche Bedingungen Dritter sind für die ANGARD® unverbindlich, wenn sie mit den Bedingungen von ANGARD® im Widerspruch stehen. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Bedingungen Dritter bedarf es nicht. Das Schweigen der ANGARD® auf nachträgliche Abänderung- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung.
§2 Befugnis
Geschäftsführung und Vertretung bei allen Rechtsgeschäften, Angeboten, Verträgen und Bestellungen erfolgt ausschließlich allein durch einen oder alle geschäftsführende Gesellschafter der ANGARD®. An Abreden, Rechtsgeschäfte u. s. w. mit anderen Personen ist die ANGARD® nicht gebunden.
§3 Kostenvoranschläge, Preise
Preiskalkulationen und Kostenvoranschläge der ANGARD® sind grundsätzlich unverbindlich und gelten maximal 10 Tage nach Erstellung durch ANGARD®. Alle Preisangaben sind Nettopreise ohne MwSt. Preise in Auftragsbestätigungen von ANGARD® sind insoweit verbindlich, als dass sie bei gleicher Leistung um 10% abweichen können, ausgenommen sind davon Preise die sich ganz oder teilweise durch Leistungen von Fremdfirmen errechnen, diese gelten als unverbindlich. Gestaltungsvorschläge des Auftraggebers oder/und seine sonstige Mitarbeit haben keine preismindernde Wirkung. Grundsätzlich erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Designleistungen (VTV Design) der Allianz deutscher Designer (AGD) e. V.
§4 Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als von ANGARD® angenommen, sobald ANGARD® eine Auftragsbestätigung an den Kunden per e-Brief, Telefaksimile, Brief sendet oder diesen persönlich übergibt. ANGARD® ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Soweit ANGARD® Fremdleistungen im eigenen Namen vornimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, ANGARD® von den hieraus resultierenden Verbindlichkeiten freizustellen. Bei Stornierung oder Teilstornierung eines Auftrages, trägt der Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten in vollem Umfang mindestens jedoch 25% der Auftragssumme.
§5 Lieferung
Grundsätzlich gilt, der Herstellungsort zur Abholung durch den Kunden zu Lasten des Kunden. Die Versendung von Werken, Unterlagen, Waren und/oder Anderem erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht in vollem Umfang auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Partei übergeben worden ist. Es bleibt der ANGARD® vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, Liefertermine und Lieferfristen aus wichtigem Grund zu verändern, insbesondere bei Verzögerungen durch Unterlieferanten. Mängel sind innerhalb von 2 Tagen der ANGARD® schriftlich mitzuteilen. Bei Nennung von Arbeitstagen z. B. als Bearbeitungs- oder Lieferzeit gelten als Arbeitstage: Montag ab 12 Uhr bis Freitag um 12 Uhr MEZ. Europäische und Deutsche Feiertage und so genannte Brückentage zählen nicht als Arbeitstage.
§6 Leistungsumfang
Für ANGARD® besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Die für den Auftrag erforderlichen Entwicklungsdaten werden kostenfrei bis zur Freigabe oder Ablehnung durch den Kunden, längstens jedoch 3 Tage nach Vorlage der Werke archiviert. Die Datensicherung für die Produktion von Werbemitteln erfolgt bis Produktionsbeginn längstens jedoch 3 Tage nach Vorlage der Produktionsfreigabeanforderung beim Kunden. Jegliche Datensicherung darüber hinaus ist kostenpflichtig und gesondert zu bestellen. Für Datenverlust durch defekte Datenträger, Hackerangriffe oder andere Umstände und daraus entstehende Folgeschäden, wie unter anderem Neuerstellung von Entwicklungsdruckdaten u. s. w. sowie Lieferverzug und daraus abgeleitete Schadensersatzansprüche, übernimmt die ANGARD® keinerlei Haftung.
§7 Eigentumsrecht
Der ANGARD® überlassene Vorlagen, z. B. Logos, Grafiken, Texte, Namen, Bilder, Fotos, Videos usw. werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Nutzung und Weitergabe dieser Nutzungsrechte im vollem Umfang berechtigt ist. Andernfalls darf der Auftraggeber diese Vorlagen der ANGARD® nicht zur Verfügung stellen. Bei Missachtung, Verletzungen von Eigentums- oder Nutzngsrechten Dritter und daraus resultierenden Schäden haftet der Auftraggeber und stellt ANGARD® von jeglicher Schuld frei. Sämtliche Arbeiten der ANGARD® sind Werke im Sinne des §2 UrhG. Dem Auftraggeber werden an den von ANGARD® geschaffenen Werken nur jährliche, Regionale, einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Die Werke bleiben Eigentum der ANGARD®. Änderungen der Werke im Original oder der Vervielfältigung, Wiederholungsnutzung (Neuauflage), Mehrfachnutzung (z. B. anderes Produkt), sowie Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedürfen der schriftlichen Einwilligung der ANGARD® und können durch ANGARD® gesondert in Rechnung gestellt werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen der Werke, ist unzulässig. Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart zu dem vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. ANGARD® kann seine Werke mit einer Urheberrechtsbezeichnung oder Eigentumsvermerk versehen. Alle Werke und sonstige gestalterische und/oder künstlerische Arbeiten deren Nutzung durch den Kunden nicht käuflich erworben wurden und während der Bearbeitung entstanden oder im Nachhinein daraus entwickelt wurden, sind Eigentum der ANGARD® und können ohne jegliche Zustimmung des Kunden auch anderweitig verwendet werden. ANGARD® behält sich vor, die für den Kunden erstellten Leistungen oder Werke für Präsentationen und Eigenwerbung ohne jegliche Zustimmung zu verwenden, hierfür sind der ANGARD® von allen vervielfältigten Werken mindestens 2 Exemplare bis 1% ungefaltete Belege kostenlos zu überlassen. Kommt ein Vertragsabschluss nicht zustande, sind alle Werke, Unterlagen u. s. w. vom Kunden vollständig an ANGARD® zurückzugeben. Für Werke, Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Kunden verlangt wurden, kann durch ANGARD® die Bezahlung nach Tarifvertrag (siehe §3 AGB) b. z. w. das vereinbarte Entgelt verlangt werden, auch wenn ein darüber hinausgehender Auftrag nicht erteilt wird.
§8 Haftung
Für Schäden, Verlust oder Abhandenkommen der ANGARD® zur Ansicht, Bearbeitung oder Aufbewahrung überlassenen Vorlagen, Waren, Personen oder Gegenstände haftet ANGARD® nicht. ANGARD® haftet nach der Genehmigung des Werkes (z. B. Druckfreigabe) nicht mehr für die Richtigkeit von Text, Bild, Form, Farbe und Material. Jegliche Gestaltung, insbesondere Logo, Slogan, Titel, Text, Name, Bild, Grafik oder Ähnliches sind durch den Auftraggeber gegebenenfalls rechtlich zu schützen und auf ihre rechtlich legale Verwendbarkeit prüfen zu lassen. Verletzungen von Ansprüchen Dritter können nicht bei ANGARD® geltend gemacht werden. Korrekturabzüge sind vom Kunden auf Schreib- und inhaltliche Fehler zu prüfen und ANGARD® für fehlerfrei zu erklären. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit dieser Freigabeerklärung auf den Kunden über. ANGARD® haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Für Mängel an Produkten deren Leistungsumfang und technischen Parameter durch eine Fremdfirma im Auftrag von ANGARD® oder des Kunden erstellt wurden, übernimmt ANGARD® keinerlei Haftung. In diesem Falle werden die AGB der jeweils beauftragten Fremdfirma wirksam. Für unvorhersehbare Ereignisse sowie Stromausfall, Systemausfall, Datenzerstörung, Brand und Wasserschaden und deren Folgen oder Nichterfüllung von Verträgen haftet ANGARD® nur bei grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung besteht für Schadensersatzansprüche und Folgeschäden durch Nichterfüllung, Lieferverzug, Datenverlust und Mängel. Die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der ANGARD® ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, jede darüber hinausgehende Haftung der Gesellschafter mit ihrem sonstigen Vermögen ist ausgeschlossen.
§9 Zahlung, Zahlungsverzug
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ist sofort bei Lieferung/Teillieferung oder angezeigter Lieferbereitschaft ohne Abzug zu leisten. ANGARD® behält sich vor, Aufträge nur gegen Vorabzahlung (Vorkasse) und erst nach Zahlungseingang auszuführen. Bei Zahlungsfristnennung gilt als Zahlungstermin spätestens der letzte Tag als Gutschriftdatum auf dem Konto von ANGARD®. Danach befindet sich der Kunde im Verzug. Ab diesem Tag bis zur Begleichung aller fälligen Rechnungen behält sich ANGARD® vor, die Bearbeitung von Aufträgen dieses Kunden, ruhen zu lassen. Vertraglich festgelegte Liefer- oder Fertigstellungstermine verlieren ihre Gültigkeit und verschieben sich mindestens um die Anzahl der Tage, die zwischen Fälligkeit und Zahlungseingang vergeht . Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe der maximalen Banksätze erhoben. Für jede Mahnung wird zzgl. eine Pauschale von 25,00 Euro erhoben. Alle gewährten Rabatte, Skonto und sonstige Vergünstigungen werden hinfällig. Inkassogebühren werden dem Kunden berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben von Vorstehendem unberührt.
§10 Wirksamkeit/Datenschutz
Erfüllungsort für beide Teile und Gerichtsstand ist Sitz der ANGARD®. Sollten Teile, eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen am nächsten kommt.
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