Logo (Kurzform für Logographie) bezeichnet nur die Untergruppe von Firmen-Zeichen, die ausschließlich aus Buchstaben bestehen wie beispielsweise IBM. Allgemein und im Sinne der Semiotik (Lehre von den Zeichen) dem Logo übergeordnet, müsste es also „Firmen-Zeichen“ oder auch „Firmen-Signet“ heißen. Die Bezeichnung Firmen-Logo wurde im Laufe der Zeit in den allgemeinen Sprachgebrauch übernommen. Daneben gibt es noch die markenrechtliche Bezeichnung „Marke“. Besteht das Logo nur aus Schriftzeichen oder einem Schriftzug wird die Marke als Wort-Marke spezifiziert. Handelt es sich um eine Kombination aus Bild- und Schriftzeichen, so spricht man von einer Wort-Bild-Marke. Besteht das Firmenzeichen nur aus Bildzeichen, ist es eine Bild-Marke. Ein Firmenzeichen kann in Deutschland rechtlich erst durch die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt zu einer Marke werden. In erster Linie stellt das Firmenlogo nur das Symbol für ein Unternehmen, eine Marke oder ein Produkt dar. Im Sinne einer Corporate Identity ist die Bedeutung des Logos jedoch weitaus höher einzuschätzen und stellt somit einen wichtigen Teil zur Schaffung und Kommunikation des externen und internen Images dar. Es bildet die Basis für das visuelle Erscheinungsbild (Corporate Design) eines Unternehmens und ist ein optisches Zeichen, das als Identifikationsmerkmal für das gesamte Unternehmen steht. Ein Firmenlogo kann also aus einem Bild, einem Wort, einem oder mehreren Buchstaben oder auch aus einer Kombination dieser Elemente bestehen. Folgende Gebote gilt es bei der Gestaltung eines funktionellen Firmenlogos zu beachten:
- Verständlichkeit
- Unverwechselbarkeit
- Wiedererkennbarkeit
- Einprägsamkeit
- Reproduzierbarkeit auf und in den verschiedensten Medien (stempelbar, faxbar, positiv, negativ, in Graustufen, als Strichgrafik, aus größerer Entfernung und stark verkleinert gut erkennbar)